15.09.2024, 18:03
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Zur Tatbestandsproblematik der §§ 331, 332 StGB unter besonderer Berücksichtigung ...
Zur Tatbestandsproblematik der §§ 331, 332 StGB: unter besonderer Berücksichtigung des Drittvorteils By Wentzell, Stefanie
2004 | 189 Pages | ISBN: 3428114159 | PDF | 1 MB
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption von 1997 wurden insbesondere bei den Tatbeständen der Vorteilsannahme wie -gewährung das Beziehungsverhältnis zwischen der Zuwendung und der im Gegenzug erbrachten Diensttätigkeit gelockert sowie die Tatbestände auf die Gewährung von Vorteilen für Dritte ergänzt. Durch diese Reform gerät eine Vielzahl von Kooperationspraktiken zwischen privater Wirtschaft und staatlichen Einrichtungen in den Verdacht der Korruption. Nach welchen Grundsätzen eine rechtlich unbedenkliche Zusammenarbeit von einem strafrechtlich mißbilligten Zusammenwirken abzugrenzen ist, bildet den Gegenstand dieser Untersuchung.In den Vordergrund wird dabei der bislang kaum beachtete Aspekt gerückt, daß die §§ 331ff. StGB auf einem Verstoß gegen dienstrechtliche Vorschriften (etwa dem Bundesbeamtengesetz) gründen, denen jeder Amtsträger zur Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Handelns im Namen und für den Staat unterliegt. In Konsequenz dieser dienstrechtsakzessorischen Betrachtungsweise verbietet es etwa § 331 StGB dem Amtsträger, für sich zu eigenem Nutzen Vorteile anzunehmen, während deren Entgegennahme aus rein altruistischen Motiven, beispielsweise zugunsten der Anstellungskörperschaft, erlaubt ist.Dabei untersucht Stefanie Wentzell insbesondere den Vorteilsbegriff, das Rechtsgut und das systematische Verhältnis der Tatbestände untereinander sowie Fragen der Genehmigung. Die in diesem Zusammenhang bedeutsame Drittmittel-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 295ff.) wird einer kritischen Würdigung unterzogen.
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16.03.2025, 20:26
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#53432
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Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands
Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands By Rennicke, Jan
2021 | 206 Pages | ISBN: 3428183118 | PDF | 1 MB
Die Arbeit untersucht klassische und moderne Probleme des § 263 StGB unter dem Blickwinkel der Zurechnungsmechanismen des Allgemeinen Teils. Sie befasst sich unter anderem mit Fragen der konkludenten Täuschung, den Auswirkungen des unionsrechtlichen Verbraucherleitbilds auf den Betrugstatbestand, der Wissenszurechnung innerhalb von Organisationen (z. B. Wirtschaftsunternehmen) und der Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim sog. Dreiecksbetrug.Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass viele scheinbar spezifische Probleme des Betrugstatbestands Zurechnungsprobleme sind. Das bedeutet, dass sich regelmäßig nicht die Frage stellt, ob ein Tatbestandsmerkmal überhaupt verwirklicht ist, sondern vielmehr geklärt werden muss, wer für seine Verwirklichung verantwortlich ist. Daher können diese Probleme oft unter Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung sowie durch Übertragung der Grundsätze mittäterschaftlicher Zurechnung gelöst werden.Questions of Imputation in the offense of Fraud: The thesis examines classic and modern problems of the offense of fraud under the lense of methods of imputation provided by the General Part of the Criminal Code. Among other topics, it deals with the imputation of knowledge within organizations (e.g. corporations) and the question of accountability in complex constellations with three or more parties involved in a fraudulent action.
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16.03.2025, 20:27
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#53433
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§ 46a StGB - Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts
§ 46a StGB - Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts? By Pielsticker, Susanne
2004 | 197 Pages | ISBN: 3428111966 | PDF | 1 MB
Mit der Einführung des § 46a StGB wurden neue Möglichkeiten der Berücksichtigung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters im Rahmen der Strafzumessung geschaffen, die in der Praxis bislang wenig genutzt werden. Ausgangspunkt der Dissertation ist, dass die geringe praktische Relevanz zumindest teilweise auf dem Fehlen eines allgemeinen Verständnisses dafür beruht, wie sich der (Teil)-Verzicht auf Strafe infolge von Wiedergutmachungsleistungen des Täters mit den herkömmlichen Strafzwecken erklären lässt und wie die Bestimmungen des § 46a StGB auf dieser Grundlage im Einzelnen auszulegen sind.Vor diesem Hintergrund integriert Susanne Pielsticker die Vorschrift in das System der Strafzwecke. Anschließend macht sie das so gewonnene Grundverständnis der Norm für die Auslegung ihrer einzelnen Voraussetzungen nutzbar. Als Ergebnis wird sowohl eine Auslegung der Vorschrift, die ihre Anwendung in der Praxis erleichtern soll, präsentiert, als auch eine Neufassung vorgeschlagen, die der Norm eine schärfere Kontur verschaffen und eine zu weit über den Wortlaut hinausgehende Auslegung entbehrlich machen könnte.
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16.03.2025, 20:28
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»Copyleft« im deutschen Urheberrecht Implikationen von Open Source Software (OSS) ...
Copyleft im deutschen Urheberrecht: Implikationen von Open Source Software (OSS) im Urhebergesetz By Teupen, Christian
2007 | 269 Pages | ISBN: 3428123255 | PDF | 1 MB
Open Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen §§ 305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
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»Den bösen Schein vermeiden« Zu Ethos und Recht des Amtes in Kirche und Staat
Den bösen Schein vermeiden: Zu Ethos und Recht des Amtes in Kirche und Staat By Hilp, Ulrich
2004 | 194 Pages | ISBN: 3428115406 | PDF | 1 MB
Das vorliegende Thema ist der deutschen Staats- und Verwaltungsrechtslehre nicht vertraut, auch wenn das Prinzip zuweilen in der Literatur und in der Judikatur zitiert wird. In den Fokus einer breiten Öffentlichkeit rückt es stets dann, wenn durch das Verhalten eines Amtsträgers ein Skandal erzeugt wird, für den es genügt, auch nur den Anschein eines Verhaltens wider das Gemeinwohl zu erzeugen: "So etwas tut man nicht!"Der Autor beleuchtet das Prinzip in seinem ursprünglichen, kanonistischen Kontext, wonach kirchliche Einrichtungen und Amtsträger den bösen Schein ("Ärgernis") zu meiden haben und stellt Inhalt, Sinn und Anwendungsbereich dar. Die Anschlußfähigkeit der Maxime belegt der Verfasser anhand demokratischer und republikanischer Argumente, zumal dem staatlichen Amtsprinzip, der Verwiesenheit staatlichen Handelns auf die Zustimmung der Bürger, der Legitimation aus dem Gemeinwohl.Ulrich Hilp geht den Regeln des Amts- und Dienstrechts sowie des Verwaltungs- und des Gerichtsverfahrens nach. Auf der Hand liegt die Übereinstimmung mit der Dienstpflicht des Beamten zu achtungswürdigem Verhalten und den Voraussetzungen der richterlichen Befangenheit. Doch er bohrt tiefer und stößt auf die Erfordernisse der Öffentlichkeit, des Bürgervertrauens, der Glaubwürdigkeit, der Vorbildfunktion der Amtsträger.Das Ergebnis zeigt einmal mehr, daß die Kirche in vielerlei Hinsicht das historische Vorbild des modernen Staates verkörpert und daß Sinn und Inhalt von uns heute genuin säkular anmutenden Begriffen vielfach genuin kirchlichen Ursprungs sind.
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»Doppelindividualisierung« und Irrtum Studien zur strafrechtlichen Lehre von der E...
Doppelindividualisierung und Irrtum: Studien zur strafrechtlichen Lehre von der Erfolgszurechnung zum Vorsatz By Hsu, Yu-An
2007 | 248 Pages | ISBN: 3428122933 | PDF | 1 MB
In der vorliegenden Untersuchung werden die Grenzfälle zwischen dem error in persona und der aberratio ictus behandelt: Um ein bestimmtes Objekt zu verletzen, nutzt der Täter eine geeignete Kausalkette aus und glaubt, das erwünschte Objekt werde in die Kausalkette geraten. In diesem Fall bestehen zwei Konkretisierungen im Tatplan, einmal hinsichtlich des Zielobjekts und einmal bezüglich des Angriffsobjekts der Kausalkette. Die tatsächliche Geschehensentwicklung ist jedoch anders als geplant, weshalb von einem Doppelindividualisierungsirrtum die Rede ist. Ein Beispiel: Der Täter baut in das Auto des B eine Bombe ein, um ihn beim Start zu töten. Ausnahmsweise benutzt jedoch dessen Frau das Auto und stirbt durch die Explosion.In seiner Untersuchung hat Yu-An Hsu festgestellt, dass die unterschiedlichen bisherigen Lösungsansätze aus der Perspektive von Psychologismus und Intellektualismus nicht in der Lage waren, die Problematik widerspruchsfrei zu bewältigen, denn der Täter kann seine Kenntnisse manipulieren. Aufgrund dieser Wechselbeziehung zwischen Wissen und Wollen kritisiert der Autor die bisherigen Meinungen. Sein Gegenmodell gründet er auf die Unterscheidung von Individuum und Person, sowie auf den Normbefolgungswillen und seinen Gegensatz, den Tatwillen, als Teile des normativen Willensbegriffs. Die subjektive Zurechnung bezieht sich auf die Bewertung der angewendeten subjektiven Befähigung des Handelnden, und ermöglicht es, den Tatwillen anhand der Art der pflichtwidrigen Reaktion des Handelnden festzustellen. Der Gemütszustand ist so zwar Gegenstand der Bewertung, nicht jedoch Bewertungsmaßstab. Durch die Unterscheidung von konkreter und abstrakter Kenntnis bleibt die Bewertung unabhängig davon, dass der Täter bei der Tatbegehung überhaupt nicht an deren Folgen denkt. Da die abstrakte Kenntnis die generellen Eigenschaften einer Tatsache oder einer Handlung enthält, ist diese Kenntnis jeder vernünftigen Person immanent. Der Tatwille als Vorsatz liegt dann vor, wenn ein beabsichtigtes Verhalten nach abstrakter Kenntnis mindestens regelmäßig eine Folge herbeiführt, gleichgültig, ob der Handelnde sich diese gewünscht oder vorgestellt hat.Mit der in dieser Arbeit vertretenen These werden die umstrittenen Irrtumsprobleme und die axiologisch ungerechte Behandlung der Tatsachenblindheit gelöst.
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16.03.2025, 20:33
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»Heilung kraft Haftung« gemäß § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB Unter besonderer Berück...
Heilung kraft Haftung gemäß § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB: Unter besonderer Berücksichtigung der Ansprüche aus § 816 BGB By Kuhn, Tomas
2009 | 89 Pages | ISBN: 3428130359 | PDF | 1 MB
In § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB ist eine "Heilung kraft Haftung" geregelt: Die Verfügung eines Nichtberechtigten wird wirksam, wenn dieser stirbt und der Berechtigte dessen unbeschränkt, also auch mit seinem Eigenvermögen haftender Erbe ist. Über § 362 Abs. 2 BGB gilt dies entsprechend bei der Leistung an einen Nichtberechtigten. Beide Fälle lassen sich als kraft Gesetzes eintretende Erfüllung einer (geerbten) Verbindlichkeit begreifen.Der Erbe kann gemäß § 816 BGB jeweils Ausgleich des Verlusts verlangen, der mit dem Wirksamwerden der Verfügung bzw. der Leistung für ihn verbunden ist. Außer bei unentgeltlichen Verfügungen ist Anspruchsgegner der Nachlass; dies ist auch bei Alleinerbschaft denkbar. Bei Miterbschaft fehlt oft die nötige unbeschränkte Erbenhaftung. Der Anspruch aus § 816 BGB gegen den Nachlass ist taugliche Grundlage für das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht nach § 48 InsO. Parallel dazu ist in der Einzelzwangsvollstreckung eine (Ersatz-)Drittwiderspruchsklage anzuerkennen (§§ 771, 785 ZPO), sofern der Anspruch nicht auf Geld gerichtet ist.
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16.03.2025, 20:34
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»Solange das Imperium da ist« Carl Schmitt im Gespräch mit Klaus Figge und Dieter ...
Solange das Imperium da ist: Carl Schmitt im Gespräch mit Klaus Figge und Dieter Groh 1971. Hrsg., kommentiert und eingeleitet von Frank Hertweck und Dimitrios Kisoudis in Zusammenarbeit mit Gerd Giesler. Mit einem Nachwort von Dieter Groh By Schmitt, Carl; Figge, Klaus; Groh, Dieter; Hertweck, Frank; Kisoudis, Dimitrios
2010 | 199 Pages | ISBN: 3428134524 | PDF | 1 MB
Im Anfang war nicht das Wort, sondern die Schrift, verrät Carl Schmitt im Dezember 1971 dem Historiker Dieter Groh und dem Journalisten Klaus Figge.Die vier Tonbänder des autobiografischen Gesprächs für den SWF-Hörfunk werden nun in voller Länge als Buch herausgegeben. Als einzigartiges Dokument der oral history sind sie originalgetreu nach der mündlichen Rede transkribiert. In den Anmerkungen dokumentieren die Herausgeber ausführlich die Textstellen, die der verrufene Verfassungsrechtler zitiert oder anspielt. So verwandeln sie seine mündliche Rede wieder in Schrift. Eine Einleitung verknüpft die Erzählstränge, wiegt die Äußerungen und geht Verschwiegenem nach. Ein Nachwort von Dieter Groh stellt das Gespräch in den Kontext der Plettenberg-Pilgerungen linker Intellektueller. Carl Schmitt erzählt von seiner Kindheit in der katholischen Diaspora. Er erinnert sich, wie er trotz Prägung durch den Familienmythos des Kulturkampfes zum Staat der Preußen findet, durch persönliche Begegnungen. Mit einer Mischung aus Stolz und Ärger macht er Halt bei den Carl-Schmitt-Legenden der Nachkriegszeit. Carl Schmitt setzt ihnen seine eigene Geschichte vom Engagement im Nationalsozialismus entgegen. Dabei hält er sich an die Apologie der Verfassungsrechtlichen Aufsätze. Doch er gibt Hinweise, die über die Aufsatzsammlung von 1958 hinausführen. Er verweilt beim Prozess Preußen contra Reich und beim Ermächtigungsgesetz. So offen wie sonst nirgends spricht der polarisierende Denker des Politischen über seine Mitarbeit am Reichsstatthaltergesetz vom 7. April 1933. Scharfzüngig beurteilt er Weggefährten wie Kurt von Schleicher, Franz von Papen oder Johannes Popitz, den Finanzminister Hermann Görings. Mit dem künstlerischen Kalkül eines Komponisten baut Carl Schmitt das Gespräch auf. In seinen Ausführungen zu Chronologie und Kalender, zur großen Parallele der Zeitenwenden und zum Aufhalter, zur Feindschaft von Wort und Schrift gibt er den Schlüssel zur Lektüre an die Hand. Er evoziert Texte, die in den Anmerkungen eine andere Lebensgeschichte eröffnen als die vordergründig erzählte.Das Buch ist eine kritische Leseausgabe für Eingeweihte und für Novizen in Sachen Carl Schmitt.
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»The highest of time« Verfassungskrise und politische Theorie in England 1640-1660
The highest of time: Verfassungskrise und politische Theorie in England 1640-1660 By Pörtner, Regina
2009 | 131 Pages | ISBN: 3428131002 | PDF | 1 MB
Die englische Revolution von 1640-60 hat wie keine andere Epoche der Geschichte Großbritanniens Anlaß zu weltanschaulich wie wissenschaftlich motivierten Kontroversen gegeben. Mit der Verfassungskrise begann auch die noch immer andauernde Diskussion über die Ursachen, Auswirkungen und historische Bedeutung des Konfliktes. Ob als "Betriebsunfall" konsensualer Herrschaft und Abirrung vom evolutionären britischen Staatswerdungsprozeß oder als notwendiger, von irischen und britischen "Kolonialkriegen" begleiteter Auftakt zur Glorious Revolution von 1688/89, die erste englische Revolution gehört zu den umstrittensten Gegenständen der modernen Geschichtsforschung.
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»Weichenstellungen und Abstellgleise« Eine Reise durch das Körper-Geist-Problem au...
Weichenstellungen und Abstellgleise: Eine Reise durch das Körper-Geist-Problem auf dem Weg von der Antike bis heute By Santozki, Ulrike
2010 | 128 Pages | ISBN: 3428134176 | PDF | 1 MB
Die Hirnforschung führt Mentales auf gesetzlich beschreibbare neuronale Prozesse zurück und erzeugt dadurch das Körper-Geist-Problem mit Folgen für unsere Vorstellung von Bewusstsein, freiem Willen und Verantwortlichkeit. In diesem Buch wird dieser Komplex historisch und wissenschaftstheoretisch innovativ untersucht. Historisch wird der Ursprung anhand einer Betrachtung des Materiebegriffs in der Antike nicht - wie es oft geschieht - bei Platon, sondern bei Demokrit und im Hellenismus verortet. Wissenschaftstheoretisch werden außer dieser ersten "Weichenstellung" auch die Verabsolutierung des naturwissenschaftlichen Weltbildes und die Ausbildung des Gesetzesbegriffes in der frühen Neuzeit einerseits sowie die Grundlagenforschung in der Moderne andererseits als "Weichen" bezeichnet. Damit lassen sich Kontinuität, Linearität und Exklusivität wissenschaftlich und philosophisch grundlegender Veränderungen gut erklären. Eine Beurteilung gegenwärtiger Positionen und ein Vorschlag zum Umgang mit der Problematik bilden den Abschluss des Buches.
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Économistes et historiens, un dialogue de sourds
Économistes et historiens, un dialogue de sourds ? sous la direction de Alain Trannoy, Arundhati Virmani
Français | 29 janvier 2025 | ISBN: 2415010162 | True EPUB | 304 pages | 1.2 MB
Chacun peut être amené au cours de sa vie à s'intéresser à l'histoire pour saisir les enjeux d'un affrontement entre groupes sociaux ou mieux appréhender comment les doctrines naissent et disparaissent. L'économie, de son côté, est devenue omniprésente. On écoute aujourd'hui les économistes comme les Grecs et les Romains écoutaient les oracles. L'histoire et l'économie sont donc des disciplines incontournables. Dans ces temps troublés, on aimerait que ces deux disciplines, aux méthodes parfois antagonistes, associent leurs génies respectifs, l'histoire offrant la perspective du temps long, l'économie offrant la panoplie la plus actuelle de méthodes quantitatives.
A. T. et A. V.
Ce livre tente de faire dialoguer histoire et économie, et de conjuguer leurs méthodes pour encourager les collaborations. Il donne au passage des éclairages inédits sur des questions actuelles, de l'histoire du travail des femmes ou de la colonisation à l'avènement de la pensée scientifique. Un ouvrage essentiel pour penser la fragile fabrique des savoirs en sciences humaines.
Alain Trannoy est économiste. Directeur d'études à l'EHESS, il est spécialiste de l'économie publique et de la fiscalité.
Arundhati Virmani est historienne. Enseignante-chercheuse à l'EHESS, elle est spécialiste de l'histoire coloniale et contemporaine de l'Inde.
Ont collaboré à cet ouvrage : Pierre-Yves Beaurepaire, Jean Boutier, Denis Cogneau, David de la Croix, Alice Fabre, Victor Gay, Agnès Gramain, Jean-Yves Grenier, Pierre-Cyrille Hautcœur, Pierre Livet, Manuela Martini, Éric Monnet, Jacques Revel, Paul Seabright, Stéphane Van Damme.
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Öffentlicher Personennahverkehr Technik - rechts- und betriebswirtschaftliche Grun...
Öffentlicher Personennahverkehr: Technik - rechts- und betriebswirtschaftliche Grundlagen by Winfried Reinhardt
Deutsch | PDF | 2018 | 651 Pages | ISBN : 3658220589 | 147.55 MB
„Öffentlicher Personennahverkehr" ist eine Beschreibung der täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführten Ortsveränderungen. Das Werk stellt die unterschiedlichen Bereiche des Nahverkehrs vor und ermöglicht dem Leser, die Bedingungen nachzuvollziehen, nach denen in Deutschland Nahverkehr stattfindet.
Das Buch geht auf die Entstehung des Nahverkehrs in Deutschland ein und erklärt die Strukturen, welche den deutschen Nahverkehr prägen. Ein umfangreicher Teil ist den Rechtsverhältnissen des Nahverkehrs gewidmet und dem zunehmenden Einfluss der europäischen Einrichtungen auf das deutsche (Nahverkehrs-)Recht. Es ist beschrieben, welche Institutionen den Nahverkehr in Deutschland gestalten und der Umfang der täglichen Mobilität ist dargestellt.
Fahrzeuge auf Schiene und Straße für den Öffentlichen Personennahverkehr sind ebenso beschrieben mit ihrer Technik und ihrer Leistungsfähigkeit wie die ortsfesten Anlagen des ÖPNV. Das Vorgehen bei der Planung des täglich mit S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bussen durchgeführten Linienverkehrs ist im Werk enthalten wie auch die Beschreibung der Überwachung des Verkehrs.
Großen Raum nehmen Ausführungen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgabe „Nahverkehr" ein. Abgerundet wird das Werk mit einem Blick auf unkonventionelle Systeme im ÖPNV, die z.T. noch auf ihren Durchbruch bei der täglichen Beförderung der Millionen Fahrgäste in Deutschland warten.
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Über die »Gedanken und Erinnerungen« von Otto Fürst von Bismarck Mit einem Nachwor...
Über die Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst von Bismarck: Mit einem Nachwort von Hans-Christof Kraus By Schmoller, Gustav
2010 | 50 Pages | ISBN: 3428135261 | PDF | 1 MB
Das politische Testament Bismarcks an das deutsche Volk, mit seltener Spannung seit Monaten erwartet, ist in den letzten Novembertagen ausgegeben worden; wie viele Tausende habe auch ich es, in der Lektüre nicht mehr enden könnend, verschlungen und eile, in diesen Blättern kurz darüber zu berichten [...]Gustav Schmoller, in: Über die Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst von BismarckGustav Schmoller, der mitten im Ersten Weltkrieg am 27. Juli 1917 starb, zählte nicht nur zu den bekanntesten und bedeutendsten deutschen Gelehrten seiner Zeit, sondern auch zu den einflussreichsten Wissenschaftspolitikern des wilhelminischen Kaiserreichs. [...](Schmollers) genuine Wirklichkeitsnähe bedingte zugleich seine Zugehörigkeit zur politisch-wissenschaftlichen Elite des Kaiserreichs, und vor diesem Hintergrund wiederum war ihm in den verschiedensten Bereichen eine durchaus freiere, auch offenere Sprache möglich als manchen anderen Zeitgenossen [...]. Ein vielleicht besonders aufschlussreiches Beispiel gerade für diese Tatsache liefert Schmollers ausführliche Besprechung von Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, die im Jahr 1898 nur wenige Wochen nach dem Tod des Altreichskanzlers erschienen und allgemein als öffentliche Sensation empfunden worden waren. [...]Tatsächlich war es eben nicht lediglich ein Memoirenwerk, sondern vor allem auch eine Art Lehrbuch der Politik, das Bismarck mit seinen Memoiren zu schreiben beabsichtigt hatte, und Schmoller war der erste der vielen Rezensenten dieses Werkes, der eben dies sofort erkannt und auf den Begriff gebracht hat - nicht zuletzt hierin liegt die besondere Bedeutung seiner frühen Besprechung der Gedanken und Erinnerungen.Aus dem Nachwort von Hans-Christof Kraus
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Über Grenzen Kolloquium zum 70. Geburtstag von Wolfgang Graf Vitzthum
Über Grenzen: Kolloquium zum 70. Geburtstag von Wolfgang Graf Vitzthum By Talmon, Stefan
2012 | 231 Pages | ISBN: 3428139712 | PDF | 1 MB
Die Grenze als Ort der Entscheidung faszinierte Wolfgang Graf Vitzthum bereits bei seiner Freiburger Dissertation, die sich mit der Grenze zwischen dem zunehmend nationalisierten Festlandsockel und der damals noch freien Tiefsee befasste. Im Anschluss an die beiden Geburtstagskolloquien seiner Schüler zu den Grenzen des Rechts (2003) und den Grenzen des Staates (2008) führt der Band Über Grenzen, aus Anlass des 70. Geburtstages von Graf Vitzthum, diese Befassung mit dem Thema Grenze - mit Grenzziehung, Grenzverletzung, Grenzüberwindung - nun fort.Nach einer einführenden Laudatio durch Martin Nettesheim widmet sich der Band dem Völkerrecht. Wolfram Hertel und Alexander Proelß führen Graf Vitzthums Studien im Bereich des besonders grenzsensiblen Seerechts fort, ersterer im Hinblick auf ungeklärte Grenzen zwischen Deutschland und den Niederlanden in der Nordsee, letzterer bezüglich der Zuständigkeitsgrenzen der EU-Organe im Bereich der Bekämpfung und Verhinderung schiffsverursachter Meeresverschmutzung. Jörn Axel Kämmerer beschreibt, anknüpfend an die völkerrechtshistorischen Arbeiten des Jubilars, die fortbestehende völkerrechtliche Bedeutung ehemaliger kolonialvölkerrechtlicher Grenzziehungen. In den staatsrechtlichen Beiträgen untersucht Stefan Talmon die Grenzen der grenzenlosen Offenheit des Grundgesetzes, während Martin Nettesheim die Legitimitätsgrenzen der EU-Rechtspolitik am Beispiel der Euro-Rettungspolitik kartiert. Im dritten, die Grenzen von Recht und (Wirtschafts-)Politik überschreitenden Themenkreis untersucht Philipp Molsberger die Grenzen und Chancen des Rechtsstaatsdialogs zwischen Deutschland und China. Von einem Rechtsstaatsdialog ganz anderer Art handelt der Beitrag von Andreas Pohlmann über Compliance-Management in grenzüberschreitend operierenden Unternehmen. Der Band wird abgerundet durch ein Graf Vitzthum gewidmetes Gedicht des Berliner Autors Uwe Kolbe sowie den Essay George über Grenzen, eine Auseinandersetzung des Jubilars, im Horizont seiner law and literature-Interessen, mit den ambivalenten staats- und gesellschaftspolitischen Auffassungen des Dichters Stefan George.
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Über Schuld und Schuldarten Eine terminologische Untersuchung
Über Schuld und Schuldarten: Eine terminologische Untersuchung By Schmitt, Carl
2017 | 182 Pages | ISBN: 342815164X | PDF | 1 MB
Carl Schmitts Dissertation erschien im Jahr 1910 in erster Auflage. Der später so einflussreiche staatstheoretische Denker hat am Anfang seiner akademischen Karriere mit einer Arbeit aus dem Strafrecht promoviert. Dabei geht er sein Thema als dezidierter Positivist an; er wendet sich bei der terminologischen Klärung des geltenden Rechts gegen alle philosophischen Ambitionen und kriminalpsychologischen Erwägungen. Für die Strafrechtsdogmatik ist nicht der umfassende Begriff der Schuldarten, sondern der Begriff Schuld zentral. Dessen Bedeutung soll ohne den materialen Inhalt des Begriffs in rein formalem Sinn bestimmt werden. Schmitts Hauptthese ist, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit keine Schuldarten sein können, sondern lediglich Schuldindiz sind. Er wendet sich damit gegen die Ansicht, die das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit als Strafbarkeitsvoraussetzung fordert.In der zweiten Auflage sind formale Korrekturen aus dem Handexemplar des Autors berücksichtigt und zusätzlich weitere strafrechtliche und frühe rechtsphilosophische Beiträge von Carl Schmitt aufgenommen.
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